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ALLGEMEINES
Aufgrund
unterschiedlicher nationaler Zulassungsbestimmungen musste die
RC30 in einigen Ländern modifiziert werden, sowohl was die optische
Erscheinung, aber auch die ursprüngliche Motorleistung (112 PS)
betraf.
Die entsprechenden Baujahre schlüsseln sich gem. Fahrgestellnummer
in etwa wie folgt auf:
1987 RC30 100…. Gegen Ende 1987 wurde eine Vorserie in Japan ausgeliefert,
die genaue Stückzahl ist nicht bekannt.
1988 RC30 200…. (gelbe Schwinge am Tank)
1989 RC30 210…. (rote Schwinge am Tank)
1990
RC30 220…. (rote Schwinge am Tank)

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Ab
Ende 1988 hatte sie in der oberen Gabelbrücke das Honda Logo
in Form einer Plakette eingelassen. |

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Ab
circa 1989 erhielt der obere Teil des Verkleidungsbugs eine
Aussparung, da es vereinzelt beim harten Anbremsen zum Verhaken
des vorderen Kotflügels mit dem Verkleidungsbug gekommen
war. |
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ENGLAND
Hier
befand sich zusätzlich ein runder Sticker zum 30 -
sten TT - Race - Jubiläum an der Lampenmaske ( Verkleidungsoberteil
).
(
Bild Sticker 30.TT-Anniversary )
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FRANKREICH
Die
französische Ausgabe hatte beidseitig an der Verkleidung
den Zusatz BOL D`OR, in Anlehnung an die dort außerordentlich
beliebte Langstrecken - WM, die sie in der Folge einige
Jahre dominieren sollte. Bei Auslieferung erhielt der Käufer
ein hübsch gemachtes Schlüsselmäppchen, welches
eine goldfarbene Plakette mit limitierter Seriennummer,
Fahrgestell- und Motornummer enthielt.
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JAPAN
Sie
erschien in Japan mit dem V4 - Logo auf der Verkleidung,
schwarzen Spiegeln und reduziert auf 47 Kw ( circa 64 PS
).
Später kam noch eine Version mit schwarzem Startnummernfeld
hinzu, um sie der Ausführung, wie sie beim prestigeträchtigen
8h - Suzuka - Rennen zum Einsatz kam, ähnlicher zu
machen. Daneben hatten die Doppelscheinwerfer einen Durchmesser
von nur 10 cm ( ansonsten 13 cm ), was sie nach Meinung
vieler RC 30 - Treiber noch hübscher aussehen ließ.
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ÖSTERREICH
In
der Alpenrepublik mussten alle Zweiräder bis etwa 1993 zu
beiden Seiten mit je zwei gelben Reflektoren ausgerüstet
sein, was dort heute noch für Mopeds Gültigkeit hat. Ab
1993 wurde dies in eine KANN-Bestimmung umgewandelt.
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SCHWEIZ
Bei
dieser Ausgabe wurden die meisten Veränderungen vorgenommen.
Entsprechend den damaligen eidgenössischen Zulassungsbestimmungen
musste sie durch erhebliche Eingriffe am Ansaugtrakt und
der CDI auf 41 Kw ( circa 56 PS ) kastriert und mit einem
verunstaltenden Rechteckscheinwerfer ( 16 x 10 cm ) ausgerüstet
werden. Der rote Bereich des Drehzahlmessers begann bereits
bei 8000 U/min. Dergestalt abgewürgt, müsste es
den dortigen RC 30 - Fahrern äußerst schwer gefallen
sein, die in den Alpenregionen doch recht häufig vorkommenden
Erhebungen zügig zu erklimmen. Die Dunkelziffer derer,
die sich nicht mit derlei Kastrationsmaßnahmen abgefunden
haben, dürfte recht hoch gewesen sein.
Zudem musste der 120 - er Vorderreifen auf einer 3,5 Zoll
- Felge Platz finden, während alle sonstigen Ausführungen
weltweit eine
3 Zoll - Felge besaßen. Womit sich die Schweizer eigentlich
regelkonform verhielten. Die 3 Zoll - Version mit dem 120
- er Reifen in den übrigen Ländern bedurfte nämlich
einer Ausnahmegenehmigung.
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